Okt 10, 2013
EuGH: Auch Krankenkassen unterfallen in ihrem Werbeverhalten den Regeln des Wettbewerbsrechts
Die erste Kammer des EuGH hat mit Urteil vom 03.Oktober 2013 (AZ C-59/12) bestätigt, dass auch Krankenkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Werbemaßnahmen als "Gewerbetreibende" i.S.d. Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und damit auch als "Unternehmen" i.S.d. § 2 Abs. 1 Ziff. 6 UWG einzustufen sind. Sie üben insoweit nicht nur einen sozialen sondern auch einen wirtschaftlichen Zweck aus.